| DAS REGLEMENT Auszeichnungen und Prämien Als Deutscher Filmpreis für Spiel-, Dokumentar- sowie Kinder- und Jugendfilme können jährlich für herausragende Leistungen im deutschen Film folgende Auszeichnungen und Prämien vergeben werden: 1.) für programmfüllende Spielfilme Urkunden verbunden mit einer Prämie bis zu jeweils 500.000 DM für die Nominierung hervorragender Spielfilme für den Deutschen Filmpreis; es können bis zu sechs Filme nominiert werden; der Filmpreis in Silber verbunden mit einer Prämie bis zu jeweils 800.000 DM für zwei Filme, die aus den für den Deutschen Filmpreis nominierten Spielfilmen besonders herausragen, der Filmpreis in Gold verbunden mit einer Prämie bis zu 1.000.000 DM für den besten der für den Deutschen Filmpreis nominierten Spielfilme. Die mit der Nominierung verbundene Prämie wird auf die Prämie für einen Filmpreis angerechnet. 2.) für programmfüllende Dokumentarfilme Urkunden verbunden mit einer Prämie bis zu jeweils 200.000 DM für die Nominierung hervorragender Dokumentarfilme für den Deutschen Filmpreis; es können bis zu zwei Filme nominiert werden; der Filmpreis in Gold verbunden mit einer Prämie bis zu 400.000 DM für den besten der für den Deutschen Filmpreis nominierten Dokumentarfilme. Die mit der Nominierung verbundene Prämie wird auf die Prämie für den Filmpreis in Gold angerechnet. 3.) für den besten deutschen Kinder- und Jugendfilm Filmpreis in Gold verbunden mit einer Prämie bis zu 500.000 DM; 4.) für hervorragende Einzelleistungen die besten darstellerischen Leistungen die beste männliche / weibliche Haupt- und Nebenrolle aus dem Kreis der drei dafür jeweils nominierten Darsteller / -innen und die beste Regie aus dem Kreis der drei dafür nominierten Regisseure / Regisseurinnen, der Filmpreis in Gold verbunden mit einer Prämie von jeweils bis zu 20.000 DM; 5.) für weitere drei hervorragende Einzelleistungen (Teampreis), z.B. für Kamera, Schnitt, Filmmusik, Szenenbild, der Filmpreis in Gold verbunden mit einer Prämie von jeweils bis zu 20.000 DM; 6.) für herausragende Verdienste um den deutschen Film (Ehrenpreis) der Filmpreis in Gold als Ehrenpreis; 7.) für den besten ausländischen Film der Filmpreis in Gold als Ehrenpreis; 8.) Die Prämien für die Kategorien 1. bis 3. sind zweckgebunden für die Herstellung eines neuen programmfüllenden Films von künstlerischem Rang. PRESSEINFORMATION Stand : 31.3.2000 |
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